Unser juristischer Vermieterschutz:
Die folgenden Mietbedingungen stellen eine klare Vereinbarung zwischen dem Vermieter (Peter Meyer, Zug) und dem Mieter dar.
Sicherheit, Gefahren & Haftungsausschluss:
Der Aufenthalt auf der Hütte kann diverse Gefahren mit sich bringen, für welche der Vermieter grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden kann. Viele der originalen, antiken Gegenstände und Geräte in und um die Alphütte sind sehr alt und entsprechen dementsprechend keineswegs der heutigen Sicherheitsstandards. Die Benutzung dieser sowie der gesamten Alphütte einschliesslich dem dazugehörigen Land geschieht deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Aufgrund dieser Tatsache ist die Hütte somit für Kinder & ältere Menschen ungeeignet. Anspruchsvolle Zustiege, Gewässer, Zäune, Falltüren, Treppen ohne Geländer, Leitern, Galerien, niedrige Raumhöhen, Petroleumlampen, Kerzen, Feuerstellen, Holzhacken, Schneeschaufeln, etc. bilden ein erhöhtes Risiko und erfordern überlegtes Handeln. Der Vermieter lehnt die Haftung im Falle eines Unfalles vollumfänglich ab.
Versicherung:
Das Vorhandensein einer gültigen Reise- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Mieter.
Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet während der Mietdauer für die Mietsache und ist für verursachte Schäden ersatzpflichtig. Im Schadensfalle ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben.
Beanstandungen:
Sind innerhalb der ersten 48 Stunden nach Ankunft im Haus bei uns zu melden. Andernfalls übernimmt der Mieter für eventuelle Schäden und Mängel die Haftung.
Wir kümmern uns natürlich auch später im Verlauf der Woche noch um etwaige Anliegen so gut es uns möglich ist.
